Begleitausschuss

Zur Sicherstellung einer effizienten und ordnungsgemäßen Durchführung der Programme wurde ein für das Programm EFRE und das Programm ESF gemeinsamer Begleitausschuss eingerichtet. Die Aufgaben des Begleitausschusses sind in Art. 40 Abs. 1 VO (EU) 2021/1060 vom 24. Juni 2021 geregelt. Hierzu zählen u.a. die Untersuchung der Fortschritte bei der Programmdurchführung und beim Erreichen der Etappenziele und Sollvorgaben; jedwede Aspekte, die die Leistung des Programms beeinflussen, und alle diesbezüglichen Abhilfemaßnahmen, die in dieser Hinsicht ergriffen werden; den Beitrag des Programms zur Bewältigung der Herausforderungen, die in den mit der Durchführung des Programms zusammenhängenden relevanten länderspezifischen Empfehlungen ermittelt wurden; die in Artikel 58 Absatz 3 aufgeführten Elemente der Ex-ante-Bewertung und das Strategiedokument nach Artikel 59 Absatz 1; die Fortschritte bei der Durchführung von Evaluierungen, Zusammenfassungen von Evaluierungen und etwaige aufgrund der Feststellungen getroffene Folgemaßnahmen; die Durchführung von Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen; die Fortschritte bei der Durchführung von Vorhaben von strategischer Bedeutung.

 

Sitzungen des Begleitausschusses

BGA 01.12.2022

BGA 11.10.2022

BGA 1.09.2022