Verordnungen
Der EFRE unterliegt neben den nationalen Vorgaben zum Zuwendungsrecht aus der ThürLHO und dem EU-Beihilferecht den Rechtsgrundlagen der europäischen Strukturpolitik, welche die im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erlassenen Verordnungen der Struktur- und Investmentfonds umfassen. Dazu zählen ferner die im Rahmen der Durchführung und Umsetzung der Strukturfondsförderung erlassenen Durchführungsverordnungen, Delegierten Verordnungen und Leitlinien der EU Kommission. Diese gelten im Mitgliedsstaat unmittelbar und müssen nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Nachfolgend finden Sie für den EFRE relevante EU-Verordnungen aus der Förderperiode 2021–2027 verlinkt.